Hinweis: Diese Seite ist ein Info-Portal von Daniel Weihmann (abi Online-Marketing). Sie ist keine Aufsichtsbehörde und ersetzt keine Rechtsberatung.

Urheberrecht in Webprojekten

Bilder, Schriften, Plugins, Code-Snippets, KI-generierte Inhalte - jede Position auf einer Website hat ihre eigene Lizenzgeschichte. Wer hier schlampt, bekommt schnell Post vom Anwalt.

Das müssen Sie wissen

  • Jede Bildlizenz einzeln prüfen - auch bei „kostenlosen" Quellen.
  • Mitarbeiterfotos brauchen eine schriftliche Einwilligung.
  • Webfonts brauchen eine Webfont-Lizenz, Desktop-Lizenzen reichen nicht.
  • KI-Inhalte sind in Deutschland meist nicht geschützt. Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026.

Bilder und Fotos

Drei Fragen pro Bild:

  1. Habe ich eine kommerzielle Nutzungslizenz?
  2. Decke ich die Web-Nutzung ab, nicht nur Print?
  3. Muss ich den Urheber nennen?

Bei Unsplash und Pexels ist die Nennung zwar nicht erforderlich, aber wer auf Nummer sicher gehen will, nennt sie trotzdem. Bei Pixabay ändern sich die Lizenzen regelmäßig - Stand der Lizenz beim Download dokumentieren.

Personenfotos und Mitarbeiterbilder

§ 22 KUG ist eindeutig: Personenbilder dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden. Im Beschäftigungsverhältnis braucht es zusätzlich eine schriftliche Erklärung nach § 26 BDSG. Diese Erklärung muss Verwendungszweck und Widerrufsrecht nennen. Bei Widerruf gilt: Fotos vom Server, aus Social Media, aus PDFs - alles raus.

KI-generierte Bilder

Nach deutschem Recht schützt das Urheberrecht nur menschliche Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Reine KI-Bilder ohne erkennbar prägende menschliche Gestaltung sind nicht geschützt. Diese Linie zieht sich durch die jüngere Rechtsprechung. Praktische Konsequenz: Kunden können solche Bilder nicht exklusiv schützen lassen. Dritte dürfen sie nutzen.

Schriftarten

LizenztypWeb-Einbindung erlaubt?Beispiel
Open Font License (OFL)Ja, kostenfreiGoogle Fonts, SIL-Fonts
Desktop-EULANein, oft ausdrücklich verbotenMonotype, Linotype Desktop
Webfont-LizenzJa, mit Pageview-AbrechnungAdobe Fonts, Fonts.com
GPL-SchriftJa, mit LizenzweitergabeSeltene GNU-Projekte

Wichtig: Eine Desktop-Lizenz erlaubt fast nie Web-Embedding. Wer eine gekaufte Schrift einbettet, ohne die Webfont-Variante zu lizenzieren, riskiert Abmahnung und Schadenersatz.

Plugins, Themes, Code-Snippets

LizenzBedeutung
GPL (v2/v3)Kostenlos und kommerziell nutzbar. WordPress-Plugins und Themes sind grundsätzlich GPL. Modifikationen müssen ebenfalls GPL sein.
MITSehr permissiv. Nutzung und Verkauf erlaubt. Lizenzhinweis muss erhalten bleiben.
Apache 2.0Wie MIT plus Patentklausel.
KommerziellMeist domain-gebunden. Anzahl der Installationen prüfen, ggf. Agentur-Lizenz erwerben.

KI-Texte und KI-Inhalte

Texte, die ein Sprachmodell aus einem Prompt erzeugt, gelten nicht als Werk im Sinne des Urheberrechts. Bearbeitet ein Mensch den Output substanziell, kann ein eigenes Werk entstehen. Wo die Grenze liegt, wird in den nächsten Jahren von Gerichten ausgefochten.

Kennzeichnungspflicht ab August 2026

Art. 50 der EU-KI-Verordnung verlangt ab 2. August 2026 eine Kennzeichnung für:

  • Synthetisch erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte (Deepfakes), insbesondere wenn real existierende Personen dargestellt werden
  • KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern sie veröffentlicht werden und keine menschliche Prüfung der Inhalte stattgefunden hat
  • Chatbots, die sich nicht selbst als KI zu erkennen geben
  • Emotions- und biometrische Kategorisierungssysteme, die mit natürlichen Personen interagieren

Nicht kennzeichnungspflichtig sind redaktionell substanziell überarbeitete Inhalte sowie interne Anwendungen ohne Außenwirkung. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3 KI-VO).

Tools zur Bildrechte-Prüfung

Verwandte Themen