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Datenschutz-Aufsichtsbehörden der 16 Länder + Bund

Jedes Bundesland hat eine eigene Datenschutz-Aufsicht. Für Beschwerden, Anfragen und Meldungen ist meist das Bundesland des Unternehmenssitzes zuständig. Hier finden Sie alle Behörden mit Webadresse und Beschwerde-Link.

Wichtig zu wissen

  • Für Privatwirtschaft sind die Landesbehörden zuständig, nicht die BfDI.
  • Bayern hat zwei Behörden - für Unternehmen gilt das LDA Ansbach.
  • Die BfDI ist für öffentliche Bundesstellen, Telekommunikation und Post zuständig.
  • Bei grenzüberschreitender Verarbeitung greift der One-Stop-Shop-Mechanismus - im Zweifel anwaltlich klären.

Alle Behörden im Überblick

Land / Bund Behörde Webseite Beschwerde
Bund (BfDI)Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheitbfdi.bund.deBeschwerde
Baden-WürttembergLfDI Baden-Württembergbaden-wuerttemberg.datenschutz.deBeschwerde
Bayern (privat)Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA)lda.bayern.deBeschwerde
Bayern (öffentlich)Bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutzdatenschutz-bayern.deBeschwerde
BerlinBerliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheitdatenschutz-berlin.deBeschwerde
BrandenburgLDA Brandenburglda.brandenburg.deBeschwerde
BremenLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremendatenschutz.bremen.deBeschwerde
HamburgHamburgischer Beauftragter für Datenschutz (HmbBfDI)datenschutz-hamburg.deBeschwerde
HessenHessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI)datenschutz.hessen.deBeschwerde
Mecklenburg-VorpommernLandesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MVdatenschutz-mv.deBeschwerde
NiedersachsenLandesbeauftragter für Datenschutz Niedersachsen (LfD)lfd.niedersachsen.deBeschwerde
Nordrhein-WestfalenLDI Nordrhein-Westfalenldi.nrw.deBeschwerde
Rheinland-PfalzLandesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit RLPdatenschutz.rlp.deBeschwerde
SaarlandUnabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDS)datenschutz.saarland.deBeschwerde
SachsenSächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB)datenschutz.sachsen.deBeschwerde
Sachsen-AnhaltLandesbeauftragte für Datenschutz Sachsen-Anhaltdatenschutz.sachsen-anhalt.deBeschwerde
Schleswig-HolsteinUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD)datenschutzzentrum.deBeschwerde
ThüringenThüringer Landesbeauftragter für Datenschutz (TLfDI)tlfdi.deBeschwerde

Welche Behörde ist für mich zuständig?

Die einfache Regel: Das Bundesland, in dem der Firmensitz liegt. Bei Selbstständigen ohne festen Geschäftssitz die Wohnsitz-Adresse. Bei mehreren Niederlassungen kann es komplizierter werden - dann hilft eine Anfrage bei der Behörde des Hauptsitzes oder ein Anwalt mit Datenschutz-Schwerpunkt.

Wann beschweren?

Eine Beschwerde lohnt sich, wenn ein Unternehmen Ihre Daten nicht korrekt verarbeitet und auf direkte Aufforderung nicht reagiert. Die Behörde prüft, fragt nach und kann Maßnahmen anordnen oder Bußgelder verhängen. Sie ersetzt keine zivilrechtlichen Ansprüche.

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