Hinweis: Diese Seite ist ein Info-Portal von Daniel Weihmann (abi Online-Marketing). Sie ist keine Aufsichtsbehörde und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was Webdesigner über Aufsichtsbehörden wissen müssen

Praxiswissen rund um Impressum, DSGVO, Cookies und Barrierefreiheit. Aufbereitet für Kolleginnen, Agenturen und Selbstständige, die rechtssichere Websites bauen wollen.

Was eine Aufsichtsbehörde ist

Eine Aufsichtsbehörde ist eine staatliche Stelle, die einen Wirtschafts- oder Berufsbereich überwacht. Sie achtet auf die Einhaltung der Gesetze und kann bei Verstößen handeln. Beispiele: die BaFin für Banken, die Landesärztekammern für Ärzte, die IHK für Versicherungsvermittler nach § 34d GewO.

Für Webdesigner zählt vor allem eines: Bestimmte Berufe müssen ihre Aufsichtsbehörde im Impressum nennen. Wer das vergisst, riskiert eine Abmahnung. Welche Branche zu welcher Behörde gehört, finden Sie in unserer Branchen-Übersicht.

Für wen dieses Portal ist

Dieses Portal richtet sich an alle, die Websites für andere bauen oder betreuen:

  • Webdesigner und Webentwicklerinnen, die Kundenwebsites rechtssicher ausliefern wollen
  • Agenturen, die wissen müssen, wann ein AVV nötig ist und wer für was haftet
  • Online-Marketer, die Tracking, Cookies und Datenschutz im Blick behalten müssen
  • Solo-Selbstständige, die ihre eigene Website prüfen wollen

Ich bin Daniel, Webdesigner aus Köthen in Anhalt, seit über 20 Jahren im Online-Bereich und im Webdesign tätig. Ich sammle hier, was ich in der Praxis brauche und worüber ich am häufigsten mit Kunden spreche.

Woher die Inhalte kommen

Die Texte auf dieser Website speisen sich aus drei Quellen:

  • Über 20 Jahre Berufspraxis in Online-Marketing und Webdesign - Kundenprojekte, Audits, Streitfälle, die ich selbst gesehen habe.
  • Regelmäßige Konferenzbesuche zu Webrecht, DSGVO, Barrierefreiheit und SEO. Was ich dort lerne, fließt in die Artikel ein.
  • Vorträge und Webinare von Fachanwälten für IT- und Datenschutzrecht. Dort höre ich aus erster Hand, welche Urteile gerade in der Praxis Bedeutung bekommen.

Trotzdem gilt: Inhalte werden geprüft, sind aber kein Ersatz für eine individuelle anwaltliche Beratung in Ihrem konkreten Fall.

Was dieses Portal nicht ist

Diese Seite ist keine Aufsichtsbehörde. Sie ist auch keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen oder Abmahnungen wenden Sie sich an einen Anwalt mit IT-Recht-Schwerpunkt.

Themen im Überblick

Warum dieses Portal? Stand der Rechtslage 2026

Die Spielregeln haben sich in den letzten zwei Jahren stark verändert. Seit dem 14. Mai 2024 löst das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das TMG ab. Das TTDSG heißt seitdem TDDDG. Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Im Dezember 2025 kam das NIS2-Umsetzungsgesetz. Ab August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

Wer eine Website ausliefert oder pflegt, muss diesen Stand kennen. Sonst landet die Abmahnung beim Kunden - und am Ende oft beim Dienstleister.