Hinweis: Diese Seite ist ein Info-Portal von Daniel Weihmann (abi Online-Marketing). Sie ist keine Aufsichtsbehörde und ersetzt keine Rechtsberatung.

Aufsichtsbehörden nach Branche

Für viele Berufe ist die Nennung der Aufsichtsbehörde im Impressum Pflicht. Hier finden Sie eine Tabelle mit Rechtsgrundlage, zuständiger Stelle und einer Muster-Formulierung pro Branche.

Schnellzugriff

  • 13 zulassungspflichtige Branchen mit ihrer typischen Aufsicht.
  • Adresse und Bundesland prüfen - Zuständigkeit ist meist regional.
  • Muster-Texte ersetzen keinen Einzelfall-Check. Im Zweifel Behörde anrufen.

Übersicht der wichtigsten Branchen

Branche Rechtsgrundlage Zuständige Behörde Beispielformulierung
Ärzte, ZahnärzteHeilberufsgesetz der Länder, BerufsordnungLandesärzte- bzw. Landeszahnärztekammer„Aufsichtsbehörde: Ärztekammer [Bundesland], [Adresse]"
HeilpraktikerHeilpraktikergesetzGesundheitsamt der Stadt oder des Kreises„Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt [Stadt]"
ApothekerApothekengesetz, BerufsordnungLandesapothekerkammer„Zuständige Kammer: Landesapothekerkammer [Bundesland]"
RechtsanwälteBRAORechtsanwaltskammer des Bezirks„Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer [Bezirk]"
SteuerberaterStBerGSteuerberaterkammer des Bundeslandes„Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer [Bundesland]"
WirtschaftsprüferWPOWirtschaftsprüferkammer, Berlin„Aufsichtsbehörde: Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin"
Versicherungsvermittler§ 34d GewOZuständige IHK + Vermittlerregister„Aufsichtsbehörde: IHK [Region]; Registrierung: vermittlerregister.info"
Finanzanlagevermittler§ 34f GewOZuständige IHK„Aufsichtsbehörde nach § 34f GewO: IHK [Region]"
Immobilienmakler, Hausverwalter§ 34c GewOUntere Gewerbebehörde, Aufsicht: IHK„Erlaubnis nach § 34c GewO durch [Gewerbeamt]; Aufsichtsbehörde: IHK [Region]"
Inkasso-Unternehmen§ 10 RDGBundesamt für Justiz (BfJ), Bonn„Registriert nach § 10 RDG beim Bundesamt für Justiz, Bonn; bundesjustizamt.de"
Bewachungsgewerbe§ 34a GewOUntere Gewerbebehörde„Zulassung nach § 34a GewO erteilt von [Gewerbeamt]"
Fahrschulen§ 11 FahrlGFahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt)„Fahrschulerlaubnis erteilt durch [Behörde, Adresse]"
Pflegeheime, PflegediensteSGB XI, Heimgesetze der LänderStaatliche Heimaufsicht„Heimaufsicht: [Behörde, Adresse]"
KindertagesstättenSGB VIII, LandesrechtJugendamt des Kreises oder der Stadt„Betriebserlaubnis durch das Jugendamt [Stadt]"
SchornsteinfegerSchfHwGZuständige Landesbehörde„Bestellung durch [Behörde nach SchfHwG]"
Banken, FinanzdienstleisterKWGBaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)„Aufsichtsbehörde: BaFin, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn"

Worauf Sie beim Eintrag achten sollten

Drei Fehler kommen besonders häufig vor:

  1. Veraltete Adressen. Behörden ziehen um. Wer „Landesärztekammer XY, alte Straße 1" eingetragen lässt, riskiert eine Abmahnung. Einmal im Jahr prüfen.
  2. Falsche Kammer. Die Zuständigkeit folgt meist dem Bundesland des Kanzlei-, Praxis- oder Geschäftssitzes - nicht dem Wohnort des Berufsträgers.
  3. Vergessener Zusatz-Eintrag. § 34d-Vermittler brauchen zusätzlich den Eintrag im Vermittlerregister. § 34f-Vermittler ebenfalls.

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